Startseite Leistungen Energieberatung & Analyse Sanierungsfahrplan (iSFP) Energieausweis Fördermittelmanagement & Baubegleitung WEG-Beratung & Mediation Einsatzgebiete Düsseldorf & Umgebung Oldenburg & Umgebung Wissen FAQ Blog Über mich Termin-/Rückruf vereinbaren
Leistung 3 — Gesetzlich vorgeschrieben nach GModG (vormals GEG)

Energieausweis für Ihr Gebäude

Egal ob Verkauf, Vermietung oder Neuvermietung: Ich erstelle den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis für Ihr Wohngebäude – rechtssicher nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, unabhängig und inklusive fundierter Modernisierungsempfehlungen.

10 Jahre
Gültigkeit — gesetzliche Frist ab Ausstellung
100%
Rechtssicherheit — offizielle Registrierung beim DIBt
Inkl.
Sanierungstipps — wirtschaftliche Modernisierungshinweise
Direkt
Vom Experten — kein anonymes Online-Formular
Rechts-Check (Stand: Gebäudemodernisierungsgesetz GModG, in Kraft seit Ende Juli 2026): Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde in "Gebäudemodernisierungsgesetz" umbenannt und inhaltlich angepasst. Für den Energieausweis relevant: Er muss künftig zusätzlich die CO₂-Emissionen des Gebäudes ausweisen, und für Aussteller gelten strengere Sorgfaltspflichten bei der Prüfung übermittelter Verbrauchsdaten – Verstöße können eigenständig mit Bußgeld geahndet werden. Der digitale Energieausweis wird zum neuen Standard, die Umsetzung erfolgt aber gestaffelt bis 2027. Die Grundpflichten (Vorlage bei Verkauf/Vermietung, Kennwerte im Inserat) bleiben unverändert bestehen.
Einordnung

Was ist ein Energieausweis und wann brauche ich ihn?

Der Energieausweis ist das offizielle Dokument zur Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes. Er dient potenziellen Käufern oder Mietern als verlässliche Vergleichsbasis für die zu erwartenden Energiekosten. Das Gesetz schreibt unmissverständlich vor: Bei jedem Eigentümerwechsel, Verkauf oder jeder Neuvermietung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen.

Dabei geht es nicht nur um nackte Zahlen: Ein zentraler Bestandteil des Ausweises sind die individuellen Modernisierungsempfehlungen. Sie zeigen Ihnen präzise auf, mit welchen Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik Sie den Energieverbrauch senken und den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig steigern können – ohne dass für Sie eine Pflicht zur Umsetzung besteht.

Achtung bei Immobilienanzeigen: Die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis (wie Energieeffizienzklasse und Endenergiebedarf) müssen zwingend bereits im Inserat genannt werden. Zudem muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Abgrenzung Energieausweis / iSFP: Ein Energieausweis ist ein behördlich vorgeschriebenes Pflichtdokument für den Immobilienmarkt (Verkauf & Vermietung) zur reinen Einstufung Ihres Gebäudes. Er berechtigt Sie nicht zu höheren staatlichen Fördergeldern. Wenn Ihr Ziel eine geplante Sanierung ist und Sie maximale Zuschüsse vom Staat (BAFA/KfW) erhalten möchten, ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) das richtige Instrument. Dieser wird bis zu 50 % staatlich bezuschusst und schaltet einen Extra-Förderbonus auf zukünftige Sanierungsmaßnahmen frei.

Welcher Ausweistyp?

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Welcher ist der Richtige?

Das Gesetz unterscheidet klar zwischen zwei Berechnungsverfahren – abhängig von Baujahr und Größe Ihres Gebäudes.

Grundlage: Realer Energieverbrauch

Verbrauchsausweis

Hierfür werden die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen von drei aufeinanderfolgenden Jahren herangezogen. Das Ergebnis hängt somit stark vom Heizverhalten der bisherigen Bewohner ab.

Wann zulässig?

Nur zulässig für Wohngebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten ODER für Gebäude, die mindestens die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen (Baujahr ab November 1977 oder später durch Sanierung ertüchtigt).

Grundlage: Technische Bausubstanz

Bedarfsausweis

Ein mathematisches Verfahren berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der geometrischen Maße, der Dämmung der Bauteile (U-Werte) und der Effizienz der Heizungsanlage – völlig unabhängig vom Nutzerverhalten.

Wann zulässig?

Gesetzlich verpflichtend für alle Wohngebäude mit 1 bis 4 Wohneinheiten, die vor der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet und seither nicht auf diesen energetischen Stand gebracht wurden. Ebenso Pflicht bei Neubauten.

Dokumentaufbau

Die wichtigsten Inhalte Ihres Energieausweises

Ein standardisiertes Dokument mit klarem Aufbau nach offiziellen Vorgaben.

Allgemeine Gebäudedaten

Erfassung der Stammdaten wie Baujahr von Gebäude und Anlagentechnik, Anzahl der Wohnungen, nutzbare Gebäudenutzfläche (AN) und die eingesetzten Energieträger.

Die Energieeffizienz-Skala

Die bekannte Farbskala von Grün bis Rot teilt Ihr Gebäude in die Effizienzklassen A+ bis H ein – vergleichbar mit den Labeln auf modernen Haushaltsgeräten.

Der Endenergiekennwert

Gibt die Energiemenge an, die rechnerisch oder verbrauchsbasiert jährlich für Heizung, Warmwasser und Lüftung pro Quadratmeter benötigt wird (das, was am Zähler ankommt).

Der Primärenergiekennwert

Bildet die Gesamtökologie ab. Er berücksichtigt zusätzlich die Vorkette des Energieträgers (Gewinnung, Transport, Verluste). Wichtig für die Einstufung nach den gesetzlichen Klimazielen.

Modernisierungsempfehlungen

Konkrete, kostengünstige Hinweise zur energetischen Verbesserung von Bauteilen und Heiztechnik (nach dena-Leitfaden Teil 2). Ideal für zukünftige Planungen.

Offizielle DIBt-Registrierung

Jeder von mir ausgestellte Energieausweis erhält eine behördliche Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik zur Qualitätssicherung und Validierung.

Ablauf

In 7 einfachen Schritten zu Ihrem rechtssicheren Dokument

Pragmatisch, rechtssicher und nach den Qualitätsstandards der dena.

1

Abklärung der Zulässigkeit

Im ersten Telefonat oder per Mail prüfen wir anhand von Baujahr und Wohneinheiten, welche Ausweisart (Bedarf oder Verbrauch) für Ihre Immobilie gesetzlich vorgeschrieben ist.

2

Bereitstellung der Checkliste

Sie erhalten eine kompakte Checkliste mit den benötigten Unterlagen – beispielsweise die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre für den Verbrauchsausweis oder Grundrisse für den Bedarfsausweis.

3

Datenaufnahme vor Ort (beim Bedarfsausweis)

Ich begehe das Gebäude persönlich und nehme alle relevanten Daten der Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach, Keller) sowie der Anlagentechnik strukturiert auf – exakt nach dena-Leitfaden Teil 1.

4

Plausibilitätsprüfung

Alle gesammelten Daten (auch vom Eigentümer bereitgestellte Verbrauchsdaten nach dena Teil 3) durchlaufen eine strenge softwareseitige Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

5

Technische Bilanzierung

Die Geometrie- und Anlagendaten werden in die zertifizierte Energieberatersoftware übertragen, um die exakten Kennwerte und Effizienzklassen zu errechnen.

6

Erstellung der Modernisierungsempfehlungen

Auf Basis der Schwachstellenanalyse arbeite ich realistische und wirtschaftliche Sanierungstipps aus, um Ihnen echten Mehrwert für die Zukunft zu bieten.

7

Registrierung & finale Übergabe

Der Ausweis wird beim DIBt registriert und Ihnen direkt als rechtsgültiges, digital signiertes PDF übermittelt. Bereit für den Notartermin oder das Immobilieninserat.

Kosten

Transparente Festpreise für Ihren Energieausweis

Keine versteckten Gebühren, inklusive aller behördlichen Registrierkosten.

Verbrauchsbasierte Auswertung

Verbrauchsausweis

Honorar TKHS-Energie: 200 €
DIBt-Registriergebühr: inklusive
Modernisierungstipps: inklusive
200 €
Gesamtpreis
  • Nur zulässig bei lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
  • Gebäude muss gesetzliche Kriterien erfüllen
Anfragen
Ein- & Zweifamilienhaus

Bedarfsausweis (bis 2 WE)

Honorar TKHS-Energie: 350 €
Technische Datenaufnahme: inklusive
Mathematische Bilanzierung: inklusive
350 €
Gesamtpreis
  • Detaillierte Erfassung der Bausubstanz
  • Pflicht bei Verkauf/Vermietung von bis zu 2 WE vor Baujahr 1978
Anfragen
Mehrfamilienhäuser

Bedarfsausweis (ab 3 WE)

Honorar TKHS-Energie: 500 €
Erhöhter Berechnungsaufwand: inklusive
DIBt-Registrierung & Tipps: inklusive
500 €
Gesamtpreis
  • Pauschalpreis für größere Gebäude ab 3 Wohneinheiten
  • Berücksichtigt komplexere Geometrien und Leitungssysteme
Anfragen

Ein Energieausweis ersetzt keinen iSFP und berechtigt nicht zu höheren Fördergeldern – ist aber für Verkauf und Vermietung gesetzlich verpflichtend. Bei Unsicherheit, welches Dokument Sie tatsächlich benötigen, kläre ich das im kostenlosen Erstgespräch für Sie.

Nächster Schritt

Energieausweis anfragen